Impressum
Berufsrechtliche Regelungen
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ ergibt sich
aus der Eintragung in die Architektenliste der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (Deutschland).
Die gesetzlichen Regeln für Architekten sind nachzulesen im: |
· |
Architekten- und Ingenieurkammergesetzt (ArchIngKG) Schleswig-Holstein |
· |
Berufsordnung |
· |
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. |
Alle Regelungen sind einzusehen auf der Homepage der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein unter www.aik-sh.de.
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